Chöre, die finanzielle Einbussen durch abgesagte Veranstaltungen aufgrund von Covid-19 erfahren haben, können noch bis 30.11.2021 ein Gesuch um Finanzhilfen des Bundesamt für Kultur einreichen.
Hier können Sie das Gesuchsformular herunterladen: Formular Gesuch um Finanzhilfen Covid-19 Bitte lesen Sie die allgemeinen Grundsätze sorgfältig durch: Allgemeine Grundsätze Gesuche Es können nur korrekt ausgefüllte Gesuche bearbeitet werden. Ihr Kantonalverband wird Ihnen bei allfälligen Fragen gerne weiterhelfen. Bitte senden Sie das Gesuch an die folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ein ganzes Chorleben in einem Büchlein - in frischem Rot und mit dem neuen Logo versehen. Im Sänger*innenpass können Chormitglieder neben anderem ihre Chormitgliedschaften, Aus- und Weiterbildungen und Wettbewerbsteilnahmen festhalten.
Ab sofort können alle Mitgliedchöre der SCV kostenlos eine Unfallversicherung für ihre Dirigent*innen abschliessen.
Jeder Verein, der Angestellte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die SCV offeriert ihren Mitgliedschören exklusiv und kostenlos eine Unfallversicherung (UVG) bei der AXA, wenn die angestellte Person in einem Pensum von max. 8 Stunden tätig ist.